AGB von Bart van Westrop (2025.12)

Vertragspartner ist

Bart van Westrop
Emmerich- Josef-Straße 10
55116 Mainz

bart@vanwestrop.de
www.vanwestrop.com
Steuernummer: 26/189/61923

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Aufträge, die dem Fotografen Bart van Westrop erteilt werden. Sie gelten als vereinbart, sofern ihnen nicht unverzüglich widersprochen wird. Ein Widerspruch muss innerhalb von drei Werktagen schriftlich erfolgen. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen; sie gelten nur, wenn der Fotograf ihnen schriftlich zustimmt.

1. Umfang
Der Fotograf wird die Hochzeitsfeierlichkeiten für die im Vertrag vereinbarte Anzahl an Stunden fotografisch begleiten. Die genaue Anzahl der Stunden ist im Vertrag festgehalten. Die genauen Uhrzeiten werden festgelegt, sobald die Planung für die Auftraggeber abgeschlossen ist.

2. Vertragsschluss

(1) Der Vertrag tritt in Kraft, sobald der Auftraggeber den Vertrag online durch Klick auf den Bestätigungsbutton „Vertrag unterschreiben“ bestätigt hat. Wird diese Bestätigung nicht abgegeben oder die Terminreservierungsgebühr nicht rechtzeitig bezahlt, ist der Fotograf nicht zur Durchführung des Auftrags verpflichtet.
(2) Die Auswahl und künstlerische Gestaltung der Bilder im Rahmen der Nachbearbeitung liegt ausschließlich beim Fotografen.
(3) Es wird vereinbart, dass der Fotograf dem Auftraggeber eine Mindestanzahl fertiggestellter Bilder gemäß dem gebuchten Paket überlässt.
(4) Änderungswünsche, die nach Unterzeichnung des Vertrages auftreten, werden vom Fotografen nach Möglichkeit umgesetzt. Der Auftraggeber wird über eventuell entstehende Mehrkosten informiert.

3. Honorar

(1) Eventuell anfallende Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten des Fotografen werden nach Vorlage der entsprechenden Belege bis zu einem im Vertrag genannten Maximalwert ersetzt.
(2) Sollten zwischen den Parteien spontane Absprachen getroffen werden, dass der Fotograf mehr als die vertraglich vereinbarten fotografischen Begleitstunden anwesend ist, wird dies zusammen mit dem im Vertrag genannten zusätzlichen Stundenhonorar vermerkt.
(3) Bei Vertragsunterzeichnung ist eine Anzahlung fällig:

  • 750,00 EUR für Begleitungen ab 6 Stunden

  • 250,00 EUR für Begleitungen von 2–5 Stunden

Die Anzahlung ist 3 Tage nach Vertragsabschluss zu leisten und wird mit der Gesamtzahlung verrechnet. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage nach der Hochzeit fällig und unabhängig von der Auslieferung der Bilder, die spätestens 8 Wochen nach der Hochzeit erfolgt.
(4)Überschreitet der Auftrag die vereinbarte Zeit, ist der Fotograf berechtigt, den Mehraufwand mit dem im jeweiligen Angebot oder in der Anzahlungsrechnung ausgewiesenen Stundensatz zusätzlich in Rechnung zu stellen.

4. Mitwirkungspflichten des Ehepaars

(1) Der Auftraggeber benennt dem Fotografen eine Kontaktperson, über die alle erforderlichen Informationen zur Durchführung des Auftrags ausgetauscht werden können. Dazu gehören insbesondere Wegbeschreibungen, Übernachtungs- und Verpflegungsmöglichkeiten sowie Sonderwünsche. Alternativ können diese Informationen auch direkt mit dem Auftraggeber ausgetauscht werden.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die gesamte Hochzeitsgesellschaft über die Datenschutzinformationen informiert wird. Dies kann durch Aushändigung eines Informationsblattes oder durch einen Hinweis auf die Online-Dokumente erfolgen. Der Fotograf haftet nicht, wenn einzelne Gäste keine Einwilligung zur Anfertigung und Nutzung von Bildern erteilen.
(3) Wird die Durchführung des Auftrags oder Teile davon aufgrund mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers unmöglich, haftet der Fotograf nicht. Entsteht dem Fotografen daraus ein Schaden, hat der Auftraggeber diesen zu ersetzen.

5. Verpflegung und Pausen

(1) Ist der Fotograf an einem Veranstaltungstag länger als sechs Stunden anwesend, sorgt der Auftraggeber für mindestens eine warme Mahlzeit und ausreichend Trinkwasser.
(2) Der Fotograf ist berechtigt, pro vier Stunden Arbeitszeit 30 Minuten Pause einzulegen. Diese Pausen können zusammenhängend oder aufgeteilt genommen werden. Dabei wird auf die Abläufe der Feierlichkeiten Rücksicht genommen.
(3) Nimmt der Fotograf die warme Mahlzeit während des Essens der Gesellschaft ein, wird diese Zeit nicht auf die im vorherigen Absatz zugesicherten Pausenzeiten angerechnet.

6. Rechte

(1) Der Auftraggeber erhält an den fertiggestellten Bildern ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht. Dieses umfasst Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung, jedoch keine kommerzielle Nutzung oder Bearbeitung. Eine Übertragung des Nutzungsrechts auf Dritte ist ausgeschlossen.
(2) Wünscht der Auftraggeber darüber hinausgehende Nutzungsrechte, so sind diese und die hierfür anfallende zusätzliche Vergütung gesondert und schriftlich zu vereinbaren.
(3) Bei Online-Veröffentlichungen ist der Fotograf als Urheber zu nennen: www.vanwestrop.com und Instagram: vanwestrop_photography.
(4) Die Einräumung der Nutzungsrechte ist abhängig von der vollständigen Bezahlung des Honorars.
(5) Die Herausgabe von Rohdaten oder die Einräumung von Nutzungsrechten daran ist nicht Bestandteil des Vertrages und wird nicht geschuldet.

7. Gewährleistung, Lieferung und Abnahme

(1) Der individuelle Stil des Fotografen ist dem Auftraggeber bekannt. Ansprüche wegen Unzufriedenheit mit dem Stil oder der künstlerischen Umsetzung sind ausgeschlossen.
(2) Die Übergabe der fertiggestellten Bilder erfolgt spätestens 8 Wochen nach der letzten Veranstaltung in einem gängigen Dateiformat (z. B. JPEG), hochauflösend sowie in reduzierter Auflösung für die webbasierte Nutzung. Die Bereitstellung erfolgt über eine Online-Galerie, die eine Gültigkeit von 1 Jahr hat und danach gelöscht wird.
(3) Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, dass die Bilder über Cloud-Dienste oder Bild-Hoster bereitgestellt werden können (z. B. Pic-Time). Dabei ist dem Auftraggeber bewusst, dass Daten in Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union verarbeitet werden können. Weitere Informationen dazu finden sich in Anlage A2 des Vertrages.
(4) Zusammen mit der Übergabe fordert der Fotograf den Auftraggeber unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abnahme auf. Hierfür gilt § 640 BGB.
(5) Werden die digital übergebenen Bilder vom Auftraggeber eigenverantwortlich entwickelt oder gedruckt, übernimmt der Fotograf keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über den Fotografen erworben werden.

8. Kündigung

(1) Sagt der Auftraggeber den Auftrag ab, bleibt die Zahlungspflicht abhängig vom Zeitpunkt der Absage bestehen, sofern die Absage nicht vom Fotografen zu vertreten ist (z. B. Krankheit des Auftraggebers, organisatorische Änderungen, externe Ereignisse).
(2) Sagt der Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen nach Vertragsunterzeichnung ab, fällt eine Aufwandsentschädigung von 75,00 € zzgl. Fahrtkosten an.
(3) Sagt der Auftraggeber mehr als drei Monate vor dem ersten vereinbarten Hochzeitstermin ab, wird die Hälfte des vereinbarten Honorars fällig.
(4) Sagt der Auftraggeber weniger als drei Monate vor dem ersten vereinbarten Hochzeitstermin ab, wird das gesamte vereinbarte Honorar fällig.
(5) Der Auftraggeber kann nachweisen, dass dem Fotografen durch die Absage ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall schuldet der Auftraggeber nur den tatsächlich entstandenen Differenzbetrag.
(6) Kann der Fotograf aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit) die Dienstleistung nicht erbringen, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Bis dahin geleistete Zahlungen werden innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zurückerstattet. Die Rückzahlung erfolgt grundsätzlich mit demselben Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion verwendet wurde. Abweichende Vereinbarungen sind auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers möglich.
(7) Bei einem kurzfristigen Widerruf des Fotografen bis zu 30 Tage vor dem vereinbarten Termin unterstützt der Fotograf den Auftraggeber bei der Suche nach einem Ersatztermin oder -fotografen.

9. Haftung und höhere Gewalt

(1) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten haftet der Fotograf, ebenso wie seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Fotograf nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Einhaltung für den Auftraggeber regelmäßig von Bedeutung ist. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von Bildern aufgrund technischer Defekte, sofern er alle angemessenen Vorsichtsmaßnahmen getroffen hat.
(5) Darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
(6) Bei höherer Gewalt, die nicht im Verantwortungsbereich der Parteien liegt und die Durchführung des Auftrags unmöglich macht, sind beide Parteien von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit. Es entstehen keine weiteren Ansprüche. Können die Leistungen nicht zu einem anderen Termin nachgeholt werden, werden bereits geleistete Anzahlungen des Auftraggebers zurückerstattet.


10. Weitergehende Rechte

(1) Der Fotograf ist berechtigt, die von ihm angefertigten Bilder zu Referenzzwecken öffentlich zugänglich zu machen und zu verbreiten. Dies umfasst insbesondere die Nutzung auf seiner Website, in Social-Media-Kanälen sowie in sonstigem Werbematerial.
(2) Eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der auf den Fotos abgebildeten Personen bzw. des Auftraggebers.

11. Datenschutz
Ich nutze zur Erbringung meiner Leistungen gegenüber meinen Kunden den Dienst Studio Ninja(https://www.studioninja.co). Dieser Dienst ermöglicht mir insbesondere die Anlage und Verwaltung von Stammdaten meiner Kunden, die Organisation von Terminen, die Nutzung eines zentralen Postfachs für die Kommunikation sowie die Erstellung von Angeboten, Verträgen und Abrechnungen.

Studio Ninja wird von der Studio Ninja Pty Ltd mit Sitz in Australien betrieben. Damit werden personenbezogene Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union („unsicheres Drittland“) übermittelt und dort verarbeitet. Durch vertragliche Vereinbarungen, insbesondere einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO sowie die Verwendung von Standardvertragsklauseln (SCC), stelle ich sicher, dass die übermittelten Daten dort bestmöglich geschützt sind. Ein gewisses Restrisiko durch mögliche Zugriffe ausländischer Behörden kann dennoch nicht vollständig ausgeschlossen werden.


12. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (E-Mail reicht aus).
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des U.N.-Kaufrechts.
(3) Gegenstand dieses Vertrages werden auch die Hinweise zum Datenschutz gem. Anlage 1.
(4) Sämtliche Anlagen zu diesem Vertrag sind ausdrücklich Vertragsbestandteil.