AGB von Bart van Westrop (2025.01)
Vertragspartner ist
Bart van Westrop
Emmerich- Josef-Straße 10
55116 Mainz
bart@vanwestrop.de
www.vanwestrop.com
Steuernummer: 26/189/61923
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle dem Fotografen, Bart van Westrop, erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt
1. Umfang
Der Fotograf wird bei den Hochzeitsfeierlichkeiten tagesbegleitend für insgesamt im Vertrag genannte Stunden fotografierend anwesend sein.
2. Vertragsschluss
(1) Der Vertrag tritt in Kraft und das Datum ist verbindlich gebucht, sobald der Auftraggeber des Fotografen den Vertrag online durch Klick auf den Bestätigungsbutton „Kostenpflichtige Buchung der Hochzeitsfotografie bestätigen“ bestätigt hat. Ist dies nicht der Fall, ist der Fotograf nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet. Gleiches gilt bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Terminreservierungsgebühr.
(2) Die Auswahl und künstlerische Gestaltung im Rahmen der Nachbearbeitung der Bilder ist dem Fotografen vorbehalten.
(3) Es wird vereinbart, dass der Fotograf dem Ehepaar eine Mindestanzahl von fertiggestellten Bildern überlässt, je nach gebuchtem Paket.
(4) Sofern nach Unterzeichnung dieses Vertrages Änderungswünsche des Ehepaars auftreten, so bemüht sich der Fotograf, diese nach Möglichkeit umzusetzen. Auf hierdurch eventuell entstehende Mehrkosten weist der Fotograf das Ehepaar hin.
3. Honorar
(1) Eventuell anfallende Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten des Fotografen werden nach Vorlage der entsprechenden Belege bis zu einem Maximalwert in Höhe im Vertrag genannten Betrag ersetzt.
(2) Sofern zwischen den Parteien spontane Absprachen getroffen werden, dass der Fotograf mehr als gem. Ziff. 1 vereinbarte fotografische Begleitstunden bei den Feierlichkeiten anwesend sein soll, ist dies hier zusammen mit dem im Vertrag genannten anfallenden zusätzlichen Stundenhonorar zu vermerken.
(3) Bei Vertragsunterzeichnung ist eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 750,00 EUR (inkl. MwSt.) bei größeren Begleitungen von 6 Stunden und mehr, und 250,00 EUR (inkl. MwSt.) bei kleineren Begleitungen von 2-5 Stunden anzuzahlen und wird mit dem Gesamtbetrag der Rechnung verrechnet. Dieser Betrag wird nach Vertragsabschluss und bei Rechnungsstellung sofort fällig. Der Restbetrag ist nach dem Hochzeitstag und nach der Rechnungsstellung zu entrichten. Die Bereitstellung der Fotos erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang.
(4) Überschreitet der Auftrag die vereinbarte Zeit, ist die Fotografin berechtigt, den Mehraufwand mit 225,00 EUR/Stunde (inkl. MwSt.) für die tatsächlich angefallene Zeit zusätzlich in Rechnung zu stellen.
(5) Über das Resthonorar rechnet der Fotograf nach der Hochzeit ab. Die Übergabe der fertiggestellten Bilder erfolgt frühestens nach Zahlungseingang der gesamten Rechnungssumme.
4. Mitwirkungspflichten des Ehepaars
(1) Das Ehepaar benennt dem Fotografen eine Kontaktperson, mit der sich der Fotograf für sämtliche erforderlichen Informationen jederzeit austauschen kann, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Dies sind insbesondere Wegbeschreibungen, Übernachtungs- und Verpflegungsmöglichkeiten sowie gegebenenfalls Sonderwünsche des Ehepaars. Alternativ können die Informationen auch direkt mit dem Ehepaar ausgetauscht werden.
(2) Das Ehepaar ist verpflichtet, der gesamten Hochzeitsgesellschaft (nicht nur den Gästen, sondern insbesondere auch Standesbeamten, Pfarrern und Pastoren, gastronomischem und weiterem Personal) die diesem Vertrag angehängte Datenschutzinformation in angemessener Weise zugänglich zu machen. Dies kann durch Aushändigung eines Informationsblattes oder durch Verweis auf die entsprechenden Online-Dokumente erfolgen.
(3) Wird die Durchführung des Auftrages oder Teile hiervon aufgrund der vorbenannten mangelnden Mitwirkung des Ehepaars unmöglich, so haftet hierfür der Fotograf nicht. Entsteht dem Fotografen aus der mangelnden Mitwirkung ein Schaden, so hat das Ehepaar diesen zu ersetzen.
5. Verpflegung und Pausen
(1) Ist der Fotograf bei den jeweiligen Feierlichkeiten mehr als sechs Stunden pro Tag anwesend, erfolgt eine Versorgung des Fotografen mit mindestens einer warmen Mahlzeit und ausreichend Trinkwasser durch das Ehepaar.
(2) Der Fotograf ist berechtigt, pro vier Stunden Arbeitszeit 30 Minuten Pausenzeiten einzulegen. Diese können, müssen aber nicht zusammenhängend genommen werden. Dabei hat der Fotograf auf die Gegebenheiten der Feierlichkeiten Rücksicht zu nehmen.
(3) Sofern der Fotograf die warme Mahlzeit gem. Abs. 1 im Rahmen des Speisens der Hochzeitsgesellschaft zu sich nimmt, wird die hierfür anfallende Zeit nicht auf die gem. Abs. 2 zugesicherten Pausenzeiten angerechnet.
6. Rechte
(1) Der Fotograf räumt dem Ehepaar an den fertiggestellten Bildern ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes sowie unwiderrufliches Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung der fertiggestellten Bilder. Diese dürfen vom Ehepaar allerdings nicht kommerziell genutzt und auch nicht bearbeitet werden. Eine Übertragung des Nutzungsrechtes auf Dritte ist ausgeschlossen.
(2) Wünscht das Ehepaar darüberhinausgehende Nutzungsrechte, so sind diese und die hierfür anfallende zusätzliche Vergütung gesondert und schriftlich zu vereinbaren.
(3) Grundsätzlich ist der Fotograf als Urheber bei jeder Veröffentlichung der Lichtbilder und Lichtbildwerke zu benennen. Bei Veröffentlichungen im Internet und in sozialen Netzwerken ist mindestens einmalig ein Verweis auf die Website www.vanwestrop.com, sowie vanwestrop_photography (auf Instagram) zu platzieren.
(4) Die Einräumung der Nutzungsrechte ist abhängig von der Bezahlung des gesamten Honorars.
(5) Die Herausgabe von Rohdaten oder Einräumung von Nutzungsrechten hieran ist nicht Bestandteil des Vertrages und insoweit nicht geschuldet.
7. Gewährleistung, Lieferung und Abnahme
(1) Der besondere und individuelle Stil des Fotografen ist dem Ehepaar bekannt und steht insoweit nicht zur Disposition. Insbesondere Gewährleistungsansprüche aus einer in diesem Zusammenhang stehenden Unzufriedenheit des Ehepaars sind ausgeschlossen.
(2) Die Übergabe der fertiggestellten Bilder erfolgt spätestens 8 Wochen nach der letzten Hochzeitsveranstaltung in einem gängigen Dateiformat (z.B JPEG), hochauflösend sowie in reduzierter Auflösung zur webbasierten Nutzung, via einer Online-Galerie zur Verfügung gestellt. Diese Galerie hat eine Gültigkeit von 1 Jahr und wird nach Ablauf dieser Zeit gelöscht.
(3) Das Hochzeitspaar willigt ausdrücklich ein, dass die fertiggestellten Bilder auch durch Zuverfügungstellung dieser durch deren Einstellung in einer Cloud oder einem sonstigen Bild-Hoster erfolgen können (Pic-Time: Online-Fotogalerien für professionelle Fotografen). Dem Hochzeitspaar ist dabei bewusst, dass es sich hierbei um Unternehmen handeln kann, die die Daten inkl. der vertragsgegenständlichen Fotos in Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union verarbeiten. Weitere Informationen hierzu finden sich in Anlage A2 zu diesem Vertrag.
(4) Zusammen mit der Übergabe fordert der Fotograf das Ehepaar unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abnahme auf. Hierfür gilt § 640 BGB.
(5) Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt der Fotograf hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über den Fotografen erworben werden.
8. Kündigung
(1) Erfolgt eine Absage/Kündigung des Auftrages durch den Auftraggeber, aufgrund nicht von dem Fotografen zu vertretende Gründe, z.B. Krankheit des Auftraggebers, organisatorische Änderungen oder externe Ereignisse. So bleibt der Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes in nachstehendem Umfang verpflichtet:
(2) Sagt das Ehepaar die Beauftragung innerhalb von 3 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrages ab: generell eine Aufwandsentschädigung von 75,00 Euro zzgl. Fahrtkosten
(3) Sagt das Ehepaar die Beauftragung mehr als drei Monate vor dem ersten vereinbarten Hochzeitstermin ab und hat den Fotografen die Absage nicht zu vertreten, wird dennoch die Hälfte des vereinbarten Honorars gem. Vorstehender Ziff. 1, fällig.
(4) Sagt das Ehepaar die Beauftragung weniger als drei Monate vor dem ersten vereinbarten Hochzeitstermin ab und hat den Fotografen die Absage nicht zu vertreten, wird das gesamte vereinbarte Honorar gem. Vorstehender Ziff. 1, fällig.
(5) Das Ehepaar hat die Möglichkeit, nachzuweisen, dass dem Fotografen aufgrund der Absage ein geringerer Schaden entstanden ist. Ist dies der Fall, schuldet das Ehepaar nur den Differenzbetrag.
(6) Sollte der Fotograf aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit) nicht in der Lage sein, die Dienstleistung an dem vereinbarten Termin zu erbringen, ist dies unverzüglich (mit Bekanntwerden) dem Kunden mitzuteilen. Alle entstandenen Aufwendungen, die bis dahin entrichtet wurden, sind dem Kunden binnen 14 Tagen ohne Abzüge zurückzuzahlen. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, verwendet. Vereinbarungen außerhalb dieser Klausel sind bei ausdrücklichem Kundenwunsch möglich.
(7) Insbesondere bei einem kurzfristigen Widerruf seitens des Fotografen von bis zu 30 Tagen vor dem vereinbarten Termin hat der Fotograf den Kunden bei der Ersatzsuche zu unterstützen.
9. Haftung und höhere Gewalt
(1) Die nachstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Sofern dem Fotografen ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden angelastet wird, haftet er für sich sowie seine Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Soweit dem Fotografen, seinen Mitarbeitern und/oder Erfüllungsgehilfen nur eine fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, auf deren Einhaltung das Ehepaar regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Die Höhe der Haftung wird hierbei auf den vorhersehbaren, vertragstypisch eintretenden Schaden beschränkt.
(4) Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von Bildern durch technische Defekte, wenn der Fotograf alle angemessenen Vorsichtsmaßnahmen getroffen hat.
(5) Darüber hinaus ist die Haftung ausgeschlossen.
(6) In Fällen höherer Gewalt, die nicht im Verantwortungsbereich der Parteien liegen und dazu führen, dass der Auftrag undurchführbar wird, sind die Parteien von ihren jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen befreit, ohne dass hieraus weitergehende Ansprüche entstehen. Sofern der Auftrag nicht zu einem anderen Termin nachgeholt werden kann, sind bereits gezahlte Anzahlungen des Ehepaars zu erstatten.
10. Weitergehende Rechte
Der Fotograf ist berechtigt, die von ihm angefertigten Bilder zu Referenzzwecken öffentlich zugänglich zu machen und/oder zu verbreiten, einschließlich der Nutzung auf den Social-Media-Kanälen des Fotografen. In jedem Fall wird der Fotograf vor der Veröffentlichung die Zustimmung der abgebildeten Personen einholen.
11. Datenschutz
Ich nutze zur Erbringung meiner Leistung gegenüber meinen Kunden den Dienst https://app.kreativ.management. Dieser bietet mir insbesondere die Möglichkeit Stammdaten der von mir betreuten Kunden/Brautpaare anzulegen, eine Kalenderverwaltung, eine Aufgaben-/To-Do-Liste, ein Postfach zur Kommunikation zwischen mir und meinen Kunden sowie die Möglichkeit direkt über den Dienst Angebote und Abrechnungen für die Leistungen des Users zu erstellen. Angeboten wird dieser Dienst von der Hochzeit.Management GmbH, mit welcher ich einen Nutzungsvertrag sowie einen – datenschutzrechtlich notwendigen – Auftragsverarbeitungsvertrag habe.
12. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (E-Mail reicht aus).
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des U.N.-Kaufrechts.
(3) Gegenstand dieses Vertrages werden auch die Hinweise zum Datenschutz gem. Anlage 1.
(4) Sämtliche Anlagen zu diesem Vertrag sind ausdrücklich Vertragsbestandteil.